Vertragsabschluss
Sie können Ihre Kanutour telefonisch, schriftlich,
per Fax oder Email buchen. Mit Ihrer Buchung bieten
Sie Lippe-Kanu-Touren, im Folgenden LKT genannt, den
Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Der Vertrag
kommt durch eine mündliche, oder schriftliche
Bestätigung von LKT zustande. Weicht der Inhalt
der Bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, etwa
weil Ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von LKT bei der Buchung nicht bekannt waren, so stellt
unsere Bestätigung ein neues Vertragsangebot dar.
Der Vertrag gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb
von 5 Tagen nach Bestätigung (Datum des Bestätigungsschreibens)
storniert wird. Auf eine gesonderte Annahmeerklärung
wird verzichtet. LKT behält sich die Zusammenlegung
von Kleingruppen vor.
Stellvertretung
Erfolgt eine Buchung auch für dritte Personen,
so versichert die Buchungsperson mit der Abgabe der
Buchung, von den dritten Personen ausdrücklich
zur Buchung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bevollmächtigt zu sein. Soweit die Buchung für
Minderjährige erfolgt, versichert die Buchungsperson
mit der Abgabe der Buchung, dass die Einwilligung der
gesetzlichen Vertreter vorliegt. Die Buchungsperson
haftet persönlich für alle Verpflichtungen,
insbesondere für die Zahlung des Reisepreises,
bzw. Stornierungskosten, aller Mitreisenden. Es wird
vorausgesetzt, dass die Teilnehmer schwimmen können.
Nichtschwimmer müssen sich beim Tourbegleiter
melden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für
alle Teilnehmer besteht Mitwirkungspflicht.
Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Kanutour
vom Vertrag zurücktreten. LKT kann als Ersatz für
die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen eine
Entschädigung verlangen. Bei Absagen vom inclusive
8. – 1. Tag vor Reisebeginn erhebt LKT 50% des
gesamten Reisepreises als Ersatzanspruch. Bei einer
weiteren gleichwertigen Buchung wird der Ersatzanspruch
in voller Höhe wieder angerechnet. Abweichungen
von 2 Personen sind vom Ersatzanspruch ausgenommen.
Haftung
Die Teilnahme an einer Kanutour ist mit dem Risiko
einer Kenterung verbunden. Auf dieses Risiko wird
hiermit ausdrücklich hingewiesen. Kommt es bei der Kanutour
zu einem Unfall, so haftet LKT nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit seitens LKT. Vertragliche
und deliktische Schadensersatzansprüche für
nicht fahrlässiges Verhalten von LKT, sowie unserer
Tourbegleitern sind ausgeschlossen. Den Anweisungen
der Tourbegleiter ist aus Sicherheitsgründen Folge
zu leisten. Für elektronische Geräte wie
zum Beispiel Mobiltelefone und Fotoapparate übernimmt
LKT keine Haftung.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel
aller Art, sowie Beschädigungen von Material
oder persönlichen Gegenständen unverzüglich
den Mitarbeitern von LKT am Reisetag mitzuteilen.
Sollte kein Mitarbeiter verfügbar sein, kann
die Nachricht auch per Telefon, Fax, oder Email abgegeben
werden.
Bootsverleih
Die geliehenen Boote und die Ausrüstung sind
in technisch einwandfreiem Zustand. Der Kunde haftet
für die von ihm zu vertretenen Beschädigung
oder Verluste der Boote und Ausrüstungsgegenstände.
Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Anzahl von
Booten erfolgt keine Rückerstattung. Für
Schäden an Dritten und durch unsachgemäße
Behandlung, insbesondere durch Fahrlässigkeit, übernimmt
LKT keine Haftung.
Alkohol und Drogen
Der Konsum von Alkohol und Drogen während der
Kanutour ist nicht gestattet. Teilnehmer, die unter
Alkohol- oder Drogeneinfluss zur Kanutour antreten,
werden ersatzlos von dieser ausgeschlossen.
Ausrüstung
Schwimmwesten werden gestellt und müssen bei
der Kanutour von allen Teilnehmern getragen werden.
Sollten Teilnehmer das Tragen der Schwimmwesten verweigern,
erfolgt dies auf eigene Gefahr. Die zur Ausrüstung
gehörenden Packsäcke sind wasserabweisend,
nicht wasserdicht.
Personenbeförderung
Die Gelegenheitsverkehre oder Personenbeförderungen
werden von Unternehmern durchgeführt, die im
Besitz einer Genehmigung nach PBefG sind.
Gültigkeit
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen
unwirksam sein sollte, betrifft dies nicht die Wirksamkeit
der übrigen Klauseln. Gerichtsstand ist Dorsten.