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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
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Vertragsabschluss
Sie können Ihre Kanutour telefonisch, schriftlich, per Fax oder Email buchen. Mit Ihrer Buchung bieten Sie Lippe-Kanu-Touren, im Folgenden LKT genannt, den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt durch eine mündliche, oder schriftliche Bestätigung von LKT zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, etwa weil Ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LKT bei der Buchung nicht bekannt waren, so stellt unsere Bestätigung ein neues Vertragsangebot dar. Der Vertrag gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen nach Bestätigung (Datum des Bestätigungsschreibens) storniert wird. Auf eine gesonderte Annahmeerklärung wird verzichtet. LKT behält sich die Zusammenlegung von Kleingruppen vor.

Stellvertretung
Erfolgt eine Buchung auch für dritte Personen, so versichert die Buchungsperson mit der Abgabe der Buchung, von den dritten Personen ausdrücklich zur Buchung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt zu sein. Soweit die Buchung für Minderjährige erfolgt, versichert die Buchungsperson mit der Abgabe der Buchung, dass die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Die Buchungsperson haftet persönlich für alle Verpflichtungen, insbesondere für die Zahlung des Reisepreises, bzw. Stornierungskosten, aller Mitreisenden. Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer schwimmen können. Nichtschwimmer müssen sich beim Tourbegleiter melden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für alle Teilnehmer besteht Mitwirkungspflicht.

Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Kanutour vom Vertrag zurücktreten. LKT kann als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Bei Absagen vom inclusive 8. – 1. Tag vor Reisebeginn erhebt LKT 50% des gesamten Reisepreises als Ersatzanspruch. Bei einer weiteren gleichwertigen Buchung wird der Ersatzanspruch in voller Höhe wieder angerechnet. Abweichungen von 2 Personen sind vom Ersatzanspruch ausgenommen.

Haftung
Die Teilnahme an einer Kanutour ist mit dem Risiko einer Kenterung verbunden. Auf dieses Risiko wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Kommt es bei der Kanutour zu einem Unfall, so haftet LKT nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens LKT. Vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche für nicht fahrlässiges Verhalten von LKT, sowie unserer Tourbegleitern sind ausgeschlossen. Den Anweisungen der Tourbegleiter ist aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten. Für elektronische Geräte wie zum Beispiel Mobiltelefone und Fotoapparate übernimmt LKT keine Haftung.

Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel aller Art, sowie Beschädigungen von Material oder persönlichen Gegenständen unverzüglich den Mitarbeitern von LKT am Reisetag mitzuteilen. Sollte kein Mitarbeiter verfügbar sein, kann die Nachricht auch per Telefon, Fax, oder Email abgegeben werden.
Bootsverleih
Die geliehenen Boote und die Ausrüstung sind in technisch einwandfreiem Zustand. Der Kunde haftet für die von ihm zu vertretenen Beschädigung oder Verluste der Boote und Ausrüstungsgegenstände. Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Anzahl von Booten erfolgt keine Rückerstattung. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch Fahrlässigkeit, übernimmt LKT keine Haftung.

Alkohol und Drogen
Der Konsum von Alkohol und Drogen während der Kanutour ist nicht gestattet. Teilnehmer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zur Kanutour antreten, werden ersatzlos von dieser ausgeschlossen.

Ausrüstung
Schwimmwesten werden gestellt und müssen bei der Kanutour von allen Teilnehmern getragen werden. Sollten Teilnehmer das Tragen der Schwimmwesten verweigern, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Die zur Ausrüstung gehörenden Packsäcke sind wasserabweisend, nicht wasserdicht.

Personenbeförderung
Die Gelegenheitsverkehre oder Personenbeförderungen werden von Unternehmern durchgeführt, die im Besitz einer Genehmigung nach PBefG sind.

Gültigkeit
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Gerichtsstand ist Dorsten.

 
 
 
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