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vom: 22.02.2022
Damit unsere schöne Lippe uns Allen erhalten bleibt, gibt es in den verschiedenen Landkreisen entsprechende Naturschutzverordnungen. U.a. ist darin ein ausdrückliches Alkoholverbot auf der Lippe ausgewiesen, auf das wir in unseren AGB's hinweisen.
Leider ist es in den letzten Jahren zu seltenem, aber unverhältnismässigen Verhalten einiger weniger Teilnehmer und vermehrt durch private Lippenutzer gekommen.
Wir möchten inständig alle unsere Teilnehmer und vor allem alle privaten Lippenutzer auffordern, sich auf und um die Lippe herum, im Sinne des Naturschutzes zu verhalten.
Aus diesen Gründen, sowie aus Versicherungs- und Haftungsgründen werden wir uns vorbehalten, bei zu erwartendem Alkoholgenuss die bereits gebuchten Boote kurzfristig nicht herauszugeben.