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Außerhalb unserer Bürozeiten können Sie uns auf unserer Rufumleitung bzw. auf unserem Anrufbeantworter erreichen. Auch kurzfristige Buchungen sind somit möglich.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss

Sie können Ihre Kanutour telefonisch, schriftlich, per Fax oder Email buchen. Mit Ihrer Buchung bieten Sie Lippe-Kanu-Touren, im Folgenden LKT genannt, den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt durch eine mündliche, oder schriftliche Bestätigung von LKT zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, etwa weil Ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LKT bei der Buchung nicht bekannt waren, so stellt unsere Bestätigung ein neues Vertragsangebot dar. Der Vertrag gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen nach Bestätigung (Datum des Bestätigungsschreibens) storniert wird. Auf eine gesonderte Annahmeerklärung wird verzichtet. LKT behält sich die Zusammenlegung von Kleingruppen vor.

Stellvertretung

Erfolgt eine Buchung auch für dritte Personen, so versichert die Buchungsperson mit der Abgabe der Buchung, von den dritten Personen ausdrücklich zur Buchung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt zu sein. Soweit die Buchung für Minderjährige erfolgt, versichert die Buchungsperson mit der Abgabe der Buchung, dass die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Die Buchungsperson haftet persönlich für alle Verpflichtungen, insbesondere für die Zahlung des Reisepreises, bzw. Stornierungskosten, aller Mitreisenden. Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer schwimmen können. Nichtschwimmer müssen sich beim Tourbegleiter melden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für alle Teilnehmer besteht Mitwirkungspflicht.

Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Kanutour vom Vertrag zurücktreten. LKT kann als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Bei Absagen vom inklusive 8. – 1. Tag vor Reisebeginn erhebt LKT 50% des gesamten Reisepreises für die Kanutour und die Bootstransporte als Ersatzanspruch. Anfallende Kosten von weiteren Dienstleistern (Gastronomie- und Übernachtungsbuchungen, Personentransfers u.ä) müssen mit 90% als Ersatzanspruch erstattet werden. Bei einer späteren, gleichwertigen Buchung werden die an LKT gezahlten Ersatzansprüche nur für die jeweiligen Dienstleistungen in voller Höhe auf die jeweiligen aktuellen Preise bei LKT und den weiteren Dienstleistern, wieder angerechnet.

Haftung

Die Teilnahme an einer Kanutour ist mit dem Risiko einer Kenterung verbunden. Auf dieses Risiko wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Kommt es bei der Kanutour zu einem Unfall, so haftet LKT nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens LKT. Vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche für nicht fahrlässiges Verhalten von LKT, sowie unserer Tourbegleiter sind ausgeschlossen. Den Anweisungen der Tourbegleiter ist aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten. Für elektronische Geräte wie zum Beispiel Mobiltelefone und Fotoapparate übernimmt LKT keine Haftung. Für Schäden an Fahrrädern oder anderen Gegenständen, die von LKT transportiert werden, wird keine Haftung übernommen, sofern die Schäden nicht nachweisbar bei dem Transport entstanden sind.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel aller Art, sowie Beschädigungen von Material oder persönlichen Gegenständen unverzüglich den Mitarbeitern von LKT am Reisetag mitzuteilen. Sollte kein Mitarbeiter verfügbar sein, kann die Nachricht auch per Telefon, Fax, oder Email abgegeben werden.

Bootsverleih

Die geliehenen Boote und die Ausrüstung sind in technisch einwandfreiem Zustand. Der Kunde haftet für die von ihm zu vertretenen Beschädigung oder Verluste der Boote und Ausrüstungsgegenstände. Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Anzahl von Booten erfolgt keine Rückerstattung. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch Fahrlässigkeit, übernimmt LKT keine Haftung.

Alkohol und Drogen

Der Konsum von Alkohol und Drogen während der Kanu-, Kajak- oder Schlauchboottour ist aus Sicherheitsgründen und nach den Naturschutzverordnungen für die Lippe nicht gestattet. Teilnehmer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zur Kanutour antreten, werden ersatzlos von Dieser ausgeschlossen. Den Naturschutz gilt es zu respektieren. Wir behalten uns vor, gebuchte Touren kurzfristig, auch direkt vor Beginn, ersatzlos zu streichen.

Ausrüstung

Schwimmwesten werden gestellt und müssen bei der Kanutour von allen Teilnehmern getragen werden. Sollten Teilnehmer das Tragen der Schwimmwesten verweigern, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Die zur Ausrüstung gehörenden Packsäcke sind wasserabweisend, nicht wasserdicht.

Personenbeförderungen

Die Gelegenheitsverkehre oder Personenbeförderungen werden von Unternehmern durchgeführt, die im Besitz einer Genehmigung nach PBefG sind.

Gültigkeit

Für den Fall, dass eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Gerichtsstand ist Dorsten.

Dorsten 2020