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Außerhalb unserer Bürozeiten können Sie uns auf unserer Rufumleitung bzw. auf unserem Anrufbeantworter erreichen. Auch kurzfristige Buchungen sind somit möglich.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lippe-Kanu-Touren

Vertragsabschluss

Sie können Ihre Kanutour telefonisch, schriftlich oder per Email anfragen, oder buchen. Kommt es zu einem Vertragsabschluss, gilt dieser nach der Bestätigung durch LKT als angenommen, wenn er nicht innerhalb von 3 Tagen storniert wird. Bei einer kurzfristigen Buchung, innerhalb 48 Std. vor Antritt der Kanutour, gilt der Vertrag als angenommen. Auf eine gesonderte Annahmeerklärung wird verzichtet. LKT behält sich die Zusammenlegung von Kleingruppen vor.

Stellvertretung

Erfolgt eine Buchung auch für dritte Personen, so versichert die Buchungsperson mit der Abgabe der Buchung, von den dritten Personen ausdrücklich zur Buchung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt zu sein. Soweit die Buchung für Minderjährige erfolgt, versichert die Buchungsperson mit der Abgabe der Buchung, dass die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Die Buchungsperson haftet persönlich für alle Verpflichtungen, insbesondere für die Zahlung des Reisepreises, bzw. Stornierungskosten, aller Mitreisenden. Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer schwimmen können. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für alle Teilnehmer besteht Mitwirkungspflicht.

Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Kanutour absagen. LKT kann als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen eine Entschädigung verlangen.

Bei Absagen vom inklusive 8. – 1. Tag vor Reisebeginn erhebt LKT 50% des gesamten Reisepreises für die Kanutour und die Bootstransporte als Ersatzanspruch. Diesen Ersatzanspruch rechnen wir in voller Höhe bei einem Folgetermin an.

Bei weiteren Dienstleistungen (Busunternehmen, Gastronomiebetriebe, Hotels o.ä.) erheben wir in diesem Fall bis zu 80% des Gesamtpreises als Ersatzanspruch. Diese Ersatzansprüche werden bei einem Folgetermin NICHT angerechnet.

Bei Absagen am Reisetag werden 100% der Kosten in Rechnung gestellt.
Die Ersatzansprüche für Absagen am Reisetag werden für die Kanutour und die Bootstransporte zur Hälfte bei einem Folgetermin angerechnet.
Die Ersatzansprüche in Höhe von 100 % von weiteren möglichen Dienstleistern werden bei einem Folgetermin NICHTRücktritt angerechnet. LKT wird sich bemühen die Ersatzansprüch weiterer Dienstleister so gering wie möglich zu halten. Sollten die Ersatzansprüche geringer sein als von uns gefordert (s.o.), so werden nur die geringeren Ansprüche an unseren Kunden weitergegeben.

Haftung

Die Teilnahme an einer Kanutour ist mit dem Risiko einer Kenterung verbunden. Auf dieses Risiko wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Kommt es bei der Kanutour zu einem Unfall, so haftet LKT nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche für nicht fahrlässiges Verhalten von LKT, sowie unseres Personals, sind ausgeschlossen. Den Anweisungen unseres Personals ist aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten. Für elektronische Geräte wie zum Beispiel Mobiltelefone und Fotoapparate übernimmt LKT keine Haftung. Für Schäden an Gegenständen, die von LKT transportiert werden, wird keine Haftung übernommen.

Pflichten

Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel aller Art, sowie Beschädigungen von Material oder persönlichen Gegenständen unverzüglich den Mitarbeitern von LKT am Reisetag mitzuteilen. Sollte kein Mitarbeiter verfügbar sein, kann die Nachricht auch per Telefon, Fax, oder Email abgegeben werden.

Bootsverleih

Die geliehenen Boote und die Ausrüstung sind in technisch einwandfreiem Zustand. Der Kunde haftet für die von ihm zu vertretenen Beschädigung oder Verluste der Boote und Ausrüstungsgegenstände. Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Anzahl von Booten erfolgt keine Rückerstattung. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch Fahrlässigkeit, übernimmt LKT keine Haftung.

Alkohol und Drogen / Musik

Der Konsum von Alkohol und Drogen sowie das Abspielen von Musik sind während der Kanu-, Kajak- oder Schlauchboottour einerseits aus Sicherheitsgründen sowie andererseits aufgrund der geltenden Naturschutzverordnungen für die Lippe nicht gestattet! Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, gebuchte Touren kurzfristig, auch direkt vor Beginn, ersatzlos zu streichen.

Ausrüstung

Schwimmwesten werden gestellt und müssen bei der Kanutour von allen Teilnehmern getragen werden. Sollten Teilnehmer das Tragen der Schwimmwesten verweigern, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Die zur Ausrüstung gehörenden Packsäcke sind wasserabweisend, nicht wasserdicht.

Personenbeförderung

Die Gelegenheitsverkehre oder Personenbeförderungen werden von Unternehmern durchgeführt, die im Besitz einer Genehmigung nach PBefG sind.

Gültigkeit

Für den Fall, dass eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Gerichtsstand ist Dorsten.

Dorsten 01.01.2026